Mobiles Event-
Catering
Movie`s Hüttenzauber
Klassisches Streetfood für Veranstaltungen und Events. Vom Firmenfest bis zur privaten Feier.
Zuverlässig, felxibel und mit Blick fürs Wesentliche.
Galerie
Über Movie`s Hüttenzauber
Ihr Partner für entspannte Events
Movie’s Hüttenzauber steht für ehrliches Streetfood, klare Abläufe und zuverlässigen Service.
Wir sind kein Show-Catering und keine Spielerei, sondern ein mobiles Eventcatering, das funktioniert.
Mit unserer Ape und unserem Stand sind wir flexibel einsetzbar – von Firmenfeiern über private Veranstaltungen bis hin zu größeren Events. Gute Produkte, saubere Arbeit und ein Auftritt, der passt, stehen für uns an erster Stelle.
Wir planen realistisch, kommunizieren klar und setzen um, was vereinbart ist.
Ohne Experimente. Ohne leere Versprechen. Dafür mit Erfahrung und Struktur.
Neben dem mobilen Eventcatering betreiben wir einen festen Imbissbetrieb.
Dadurch arbeiten wir nicht projektweise, sondern dauerhaft im laufenden Betrieb – mit eingespielten Abläufen, festen Standards und Erfahrung aus dem Alltag.
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Hinweis zum Datenschutz:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Event-Catering – Movie’s Hüttenzauber
1. Vertragsgegenstand
Die Anbieterin erbringt mobile Catering-Leistungen mittels
– Ape mit Verkaufseinheit und
– mobilem Verkaufsstand zur Speisenzubereitung und -ausgabe.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder textförmige Bestätigung (z. B. E-Mail) der Anbieterin zustande.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
3. Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.
(2) Mit Vertragsabschluss wird der Veranstaltungstermin verbindlich reserviert. Eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises ist spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin fällig.
(3) Der Restbetrag ist spätestens 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu zahlen.
(4) Zusatzleistungen, die am Veranstaltungstag vereinbart oder in Anspruch genommen werden, sind sofort fällig.
4. Technische Voraussetzungen
(1) Der Kunde stellt am Veranstaltungsort eine funktionsfähige Stromversorgung zur Verfügung. Für bestimmte Geräte können zwei getrennt abgesicherte 230-V-Stromkreise erforderlich sein.
(2) Ist die erforderliche Stromversorgung nicht oder nicht ausreichend vorhanden, ist die Anbieterin berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
(3) Eine Haftung für Leistungsstörungen oder Ausfälle aufgrund unzureichender oder mangelhafter Stromversorgung ist ausgeschlossen.
5. Stornierung durch den Kunden
Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden fallen folgende Stornokosten an, bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis:
– bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 30 %
– 29 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 %
– 13 bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75 %
– weniger als 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100 %
Stornierungen aus persönlichen Gründen, einschließlich Krankheit, unterliegen denselben Pauschalen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieterin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Rücktritt durch die Anbieterin
Die Anbieterin ist zum Rücktritt aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei höherer Gewalt, Gefährdung von Personen oder Sachen, fehlenden behördlichen Genehmigungen, unzureichender technischer Infrastruktur oder sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unzumutbar machen.
Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, sofern die Anbieterin den Rücktritt zu vertreten hat.
7. Haftung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für Schäden aufgrund mangelhafter Stellplätze, fehlender Absicherung, organisatorischer Mängel des Kunden sowie für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen durch Verkehr, Wetter oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Foto- und Werberechte
Die Anbieterin ist berechtigt, Fotos der eingesetzten mobilen Einheiten zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, sofern keine identifizierbaren Personen abgebildet sind.
9. Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB nicht, da es sich um termingebundene Dienstleistungen sowie um die Lieferung verderblicher Waren handelt.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Es gilt deutsches Recht.
Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz der Anbieterin.
„Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Anbieterin, unabhängig davon, ob diese über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über sonstige Werbemittel (z. B. Flyer) angebahnt oder im persönlichen Kontakt vereinbart werden.“



